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   BGH, 04.06.1981 - VII ZR 212/80   

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https://dejure.org/1981,569
BGH, 04.06.1981 - VII ZR 212/80 (https://dejure.org/1981,569)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1981 - VII ZR 212/80 (https://dejure.org/1981,569)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1981 - VII ZR 212/80 (https://dejure.org/1981,569)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 198, 202, 235, 238

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abschluss eines Vertrages über den Erwerb eines Grundstücks mit einem darauf zu errichtenden Bauwerk - Geltendmachung von Ansprüchen wegen Baumängel als Folge fehlerhafter Architektenleistungen - Formularmäßige Verwendung einer Freizeichnungsklausel - Abtretung etwaiger ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährung wiederaufgelebter Gewährleistungsansprüche des Erwerbers bei Bauträgervertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AGBG § 11 Nr. 10a; BGB § 637
    Rückabtretung der Gewährleistungsansprüche an den Bauträger nach erfolgloser Inanspruchnahme der Bauhandwerker

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2343
  • MDR 1982, 48
  • DNotZ 1982, 120 (Ls.)
  • BauR 1981, 469
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.06.1971 - VII ZR 254/69

    Beginn der Verjährung bei fristloser Kündigung des Architektenvertrages

    Auszug aus BGH, 04.06.1981 - VII ZR 212/80
    Die Bedingung tritt ein, wenn das Fehlschlagen feststeht (so für die subsidiäre Haftung des Architekten bei Unvermögen des Bauunternehmers nach Architektenmustervertrag BGH NJW 1961, 1165; 1971, 1840; Schmalzl, Haftung des Architekten und Bauunternehmers, 3. Aufl., Rdn. 232; Werner/Pastor, Bauprozeß, 3. Aufl., Rdn. 1070).

    Da der Anspruch erst mit dem Eintritt der Bedingung geltend gemacht werden kann, beginnt die Verjährung gemäß § 198 BGB mit diesem Zeitpunkt (vgl. u.a. BGH NJW 1971, 1840; Johannsen in RGRK-BGB, 12. Aufl., § 198, Rdn. 5; Palandt/Heinrichs, BGB, 39. Aufl., § 198 Anm. 1, 2).

    Der Senat hat allerdings in seiner Entscheidung BGH NJW 1971, 1840 die Verjährungsregelung in § 12 des Architektenmustervertrages dahin ausgelegt, daß auch die Verjährung des subsidiären Anspruchs gegen den Architekten ohne Rücksicht auf den Eintritt der Bedingung ebenso wie die der anderen Ansprüche gegen den Architekten mit dem Ablauf des Jahres beginnt, in dem der Architekt seine Tätigkeit beendet hat.

  • BGH, 09.03.1961 - VII ZR 145/60

    Einordnung des Unvermögenes eines Unternehmers i.R.e. Architektenvertrags als

    Auszug aus BGH, 04.06.1981 - VII ZR 212/80
    Die Bedingung tritt ein, wenn das Fehlschlagen feststeht (so für die subsidiäre Haftung des Architekten bei Unvermögen des Bauunternehmers nach Architektenmustervertrag BGH NJW 1961, 1165; 1971, 1840; Schmalzl, Haftung des Architekten und Bauunternehmers, 3. Aufl., Rdn. 232; Werner/Pastor, Bauprozeß, 3. Aufl., Rdn. 1070).
  • BGH, 29.03.1974 - V ZR 22/73

    Mängelhaftung des Veräußerers

    Auszug aus BGH, 04.06.1981 - VII ZR 212/80
    Das ist der Fall, wenn sie - vielfach verwendet - nicht als Ergebnis freien gegenseitigen Aushandelns der Vertragsparteien erscheinen, sondern einseitig vom Veräußerer nach seinen Interessen in erheblicher Abweichung von der gesetzlichen Regelung festgelegt sind (vgl. u.a. BGHZ 62, 251, 253 [BGH 29.03.1974 - V ZR 22/73] und BGH Urt. v. 13. Januar 1975 - VII ZR 194/73 = BauR 1975, 206, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 13.01.1975 - VII ZR 194/73

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Abtretung von Gewährleistungsansprüchen durch

    Auszug aus BGH, 04.06.1981 - VII ZR 212/80
    Das ist der Fall, wenn sie - vielfach verwendet - nicht als Ergebnis freien gegenseitigen Aushandelns der Vertragsparteien erscheinen, sondern einseitig vom Veräußerer nach seinen Interessen in erheblicher Abweichung von der gesetzlichen Regelung festgelegt sind (vgl. u.a. BGHZ 62, 251, 253 [BGH 29.03.1974 - V ZR 22/73] und BGH Urt. v. 13. Januar 1975 - VII ZR 194/73 = BauR 1975, 206, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78

    Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch

    Auszug aus BGH, 04.06.1981 - VII ZR 212/80
    Das Risiko, daß die Schadloshaltung fehlschlägt, bleibt beim Veräußerer (BGHZ 74, 258, 270 und BGH NJW 1980, 282, 283, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 11.10.1979 - VII ZR 272/77

    Wiederaufleben der Haftung des Bauträgers

    Auszug aus BGH, 04.06.1981 - VII ZR 212/80
    Das Risiko, daß die Schadloshaltung fehlschlägt, bleibt beim Veräußerer (BGHZ 74, 258, 270 und BGH NJW 1980, 282, 283, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 22.01.1987 - VII ZR 88/85

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten

    Haftet der Architekt "bei ungenügender Aufsicht und Prüfung für fehlerhafte Bauausführung nur im Fall des Unvermögens der Unternehmer", beginnt die Verjährung des gegen ihn gerichteten Schadensersatzanspruchs nicht - wie im Architektenformularvertrag vereinbart - schon mit der Abnahme des Bauwerks sondern erst, wenn das Unvermögen der Unternehmer feststeht (im Anschluß an Senatsurteil NJW 1981, 2343, abweichend von Senatsurteil NJW 1971, 1840).

    In solchen Fällen beginnt der Lauf der Verjährungsfrist frühestens mit dem Eintritt der Bedingung (Senatsurteile NJW 1971, 1840, 1841; 1981, 2343, 2344 [BGH 04.06.1981 - VII ZR 212/80]; Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 198 Rdn. 9; von Feldmann in MünchKomm, 2. Aufl., § 198 BGB Rdn. 2).

    Demgegenüber hat der Senat in dem Urteil NJW 1981, 2343, in dem über die Verjährung wiederaufgelebter Gewährleistungsansprüche des Erwerbers gegen den Veräußerer eines neu errichteten Wohnhauses nach fehlgeschlagener Schadloshaltung des Erwerbers aufgrund einer vereinbarten zweijährigen Verjährungsfrist zu entscheiden war, ausgeführt, daß eine mit der Anzeige über schlüsselfertige Herstellung und Bezugsfertigkeit beginnende Verjährungsfrist keinesfalls auf den sich aus ergänzender Vertragsauslegung ergebenden wiederaufgelebten Anspruch uneingeschränkt anzuwenden sei.

    Das Berufungsgericht meint, die vom Senat in dem Urteil NJW 1981, 2343 zur Verjährung wiederaufgelebter Gewährleistungsansprüche gegen den Veräußerer/Bauträger entwickelten Grundsätze seien auf die Verjährung subsidiärer Gewährleistungsansprüche gegen den Architekten nicht anwendbar, weil es in diesem Fall um einen anders gelagerten Sachverhalt gehe.

    Ob dann die vereinbarte Verjährungsfrist von 2 Jahren oder die 5-jährige Frist des § 638 BGB gilt, kann (wie im Senatsurteil NJW 1981, 2343, 2344) [BGH 04.06.1981 - VII ZR 212/80] offenbleiben.

  • BGH, 11.10.1984 - VII ZR 248/83

    AGB: Hinterlegungspflicht des Erwerbers ohne Rücksicht auf vorhandene Mängel vor

    Darin liegt noch kein freies gegenseitiges Aushandeln, wie es § 1 Abs. 2 AGBG voraussetzt (vgl. BGH NJW 1981, 2343; 1982, 2243, 2244 [BGH 06.05.1982 - VII ZR 74/81]; 1984, 171, 172) [BGH 29.09.1983 - VII ZR 225/82].
  • BGH, 12.07.1984 - VII ZR 268/83

    Kosten der Rechtsverfolgung bei formularmäßiger Freizeichnung des Bauträgers von

    Die - aufschiebend bedingte - Gewährleistungshaftung des Bauträgers lebt dann wieder auf; mit dem Eintritt der Bedingung beginnt erst die Verjährung (Senatsurteil NJW 1981, 2343).

    Die vom Senat bisher offen gelassene Frage, ob der Erwerber in den von § 11 Nr. 10 a AGBG noch nicht erfaßten Fällen zur vorherigen gerichtlichen Inanspruchnahme Dritter verpflichtet war (vgl. Senatsurteil NJW 1981, 2343; verneinend Reithmann/Brych/Manhart, Kauf vom Bauträger, 5. Aufl., Rdz. 111), bedarf deshalb auch hier keiner abschließenden Klärung.

  • BayObLG, 12.08.1981 - BReg. 2 Z 94/80

    Anmeldung einer Änderung des Vereinsvorstands

    BGH, Urteil vom 4.6.1981 - VII ZR 212/80 - Aus dem Tatbestand: Durch notariellen Vertrag vom 7. April 1971 verkaufte die Beklagte dem Kläger ein Grundstück und verpflichtete sich, auf dem Grundstück ein Reihenhaus nach Plänen und Baubeschreibung zu errichten.
  • BGH, 29.06.1981 - VII ZR 259/80

    Eigentumswohnungen: Sachmängelhaftung bei Veräußerung

    Das Risiko, daß die Schadloshaltung fehlschlägt, bleibt bei dem Veräußerer (BGHZ 74, 258, 270 mit weiteren Nachweisen; BGH NJW 1980, 282, 283; 1980, 2800, 2801; Urteil vom 4. Juni 1981 - VII ZR 212/80 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 27.09.1990 - VII ZR 316/89

    Subsidiäre Haftung des Veräußerers beim Bauvertrag; Verjährung von

    Der Senat hat jedoch im Wege der Auslegung nach § 157 BGB den Beginn der subsidiären Gewährleistungsfrist bis zu dem Zeitpunkt als aufschiebend bedingt angesehen, in dem feststeht, daß die Inanspruchnahme des Dritten fehlgeschlagen ist (Senat BGHZ 92, 123, 127 [BGH 12.07.1984 - VII ZR 268/83]; Urteil vom 4. Juni 1981 - VII ZR 212/80 = NJW 1981, 2_43, 2344).
  • OLG Stuttgart, 10.05.2001 - 8 W 364/00

    Verjährung der Gerichtskostenschuld - Vollstreckungsversuche gegen einen von

    Ob der Lauf der Verjährung der Gerichtskostenschuld im Verhältnis zum Haftschuldner erst mit Eintritt dieser Bedingung beginnt (§ 198 S. 1 BGB) oder bis zu diesem Zeitpunkt gehemmt ist (§ 202 Abs. 1 BGB), läuft hier auf dasselbe hinaus (vgl. BGH NJW 1981, 2343, 2344; NJW 1987, 2743, 2745).
  • OLG Hamm, 24.11.1993 - 12 U 29/93

    Keine Abnahmefiktion durch ABG-Klausel "Abnahme mit dem Einzug"

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  • BGH, 08.10.1981 - VII ZR 99/80

    Fehlschlagen der Nachbesserung bei Abtretung von Gewährleistungsansprüchen

    Das Risiko, daß die Schadloshaltung fehlschlägt, bleibt bei dem Veräußerer (BGHZ 74, 258, 270 m.w.N.; BGH NJW 1980, 2800 [BGH 10.07.1980 - VII ZR 139/79] sowie Urteile vom 4. Juni 1981 - VII ZR 212/80 = ZfBR 1981, 214 - und vom 29. Juni 1981 - VII ZR 259/80 = ZfBR 1981, 219).
  • OLG Koblenz, 07.12.2000 - 2 U 1685/99

    Anforderungen an die Leasing-typische Freizeichnung von

    Die Annahme eines vorübergehenden Leistungsverweigerungsrechts folgt, wie in einem ähnlich gelagerten Fall (BGH DNotZ 1982, 120, 122) aus der zwischen den Parteien vereinbarten Gewährleistungsregelung.
  • OLG Frankfurt, 21.03.1991 - 3 U 27/90

    Ablösungsbetrag und Ersatz von Nichterfüllungsschaden wegen vorzeitiger

  • BGH, 11.10.1984 - VII ZR 249/83

    Wirksamkeit der Vereinbarung einer Hinterlegungspflicht - Anwendbarkeit des

  • AG Düsseldorf, 26.09.1985 - 47 C 86/85
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